Mehrwertsteuer: Gleiche Produkte gleich besteuern


Für einen Kaffee im Restaurant zahlt der Gast Fr. 4.-. Davon sind 32 Rappen dem Staat als Mehrwertsteuer geschuldet. Bestellt der Kunde denselben Kaffee zum Mitnehmen, so bezahlt er nur 10 Rappen MwSt. Dies ist unverständlich. Sowohl die Initiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" als auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des MwSt-Gesetzes wollen dieser Ungerechtigkeit ein Ende setzen.


Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer sind aufgrund längerer Arbeitswege auf auswärtige Verpflegung angewiesen. So finden 54.4% aller Essensfälle auswärts über Mittag statt. Vor diesem Hintergrund stellt der Restaurantbesuch für den überwiegenden Teil der Gäste alles andere als eine bewusst gewählte «Luxushandlung» dar. So findet Gastronomie heute jederzeit und überall statt: Nicht nur in konventionell bedienten Restaurants, sondern auch in Tankstellenshops, an den heissen Theken von Supermärkten, bei Kiosken und Imbisswagen, in Metzgereien und Bäckereien. Gegen diese Konkurrenz ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings muss gewährleistet sein, dass für alle Anbieter gleich lange Spiesse gelten!

Auswirkungen auf das Gastgewerbe

1995 wurde in der Schweiz die Mehrwertsteuer (MwSt) eingeführt. Die Steuer beträgt grundsätzlich 8%. Auf bestimmten Gütern und Dienstleistungen wird aber nur ein reduzierter Satz von 2.5% erhoben. Nebst Nahrungsmitteln und Zusatzstoffen nach dem Lebens-mittelgesetz werden eine ganze Reihe von anderen Produkten und Dienstleistungen zum reduzierten Satz besteuert - nicht aber Lebensmittel, welche im Rahmen von gast-gewerblichen Leistungen abgegeben werden. Von Beginn an enthielt das Mehrwert-steuersystem daher ein wettbewerbverzerrendes Element: Für ein vergleichbares Produkt muss das herkömmlich bediente Restaurant 5.5 Prozentpunkte mehr MwSt abgeben als ein Take-Away jeglicher Art. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der eine Gast für den Salatteller im Restaurant 8% und der andere für den Fertigsalat aus dem Tankstellenshop nur 2.5% MwSt bezahlen muss. Diese Ungleichbehandlung führt dazu, dass vergleichbare Produkte im Restaurant teurer sind als in den anderen Bezugsorten und das Gastgewerbe diskriminiert wird.

Unser Anliegen: Gleichbehandlung

GastroSuisse fordert kein Privileg, sondern die mehrwertsteuerliche Gleichbehandlung der Abgabe von Nahrungsmitteln im Gastgewerbe, Take-Away und Detailhandel.

Dieses Ziel kann einerseits auf parlamentarischem Weg mit Annahme der vom Bundesrat am 30. Januar 2013 vorgelegten Revision des Mehrwertsteuergesetzes erreicht werden. So schlägt der Bundesrat zwei Varianten eines Zwei-Satz-Systems vor, bei welchen Lebensmittel dem reduzierten Satz unterliegen würden, unabhängig vom Abgabeort. Dies würde die Diskriminierung des Gastgewerbes endlich beheben. Andererseits könnte die Gleichbehandlung auch durch die Annahme und Umsetzung der Initiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" hergestellt werden. Diese Initiative ist am 21. September 2011 mit 119'290 bescheinigten Unterschriften eingereicht worden.

Das Gastgewerbe bietet eine grosse Bandbreite von niedrigen bis hochqualifizierten Arbeitsplätzen an. Unsere Branche mehrwertsteuerlich zu diskriminieren, gefährdet längerfristig Arbeitsplätze.

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