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Antrag
Mit diesem Antrag melden Sie sich an für die Mitgliedschaft- bei GastroSuisse
- in der Kantonalverbände Ihres Betriebsstandortes
- in der zuständigen Bezirks-Sektion
Mitgliederbeitrag
Sie zahlen bei uns einen Jahresbeitrag, der sich aus dem Beitrag für den Dachverband sowie den Kantons- und Verbandsbeiträgen (je nach Kanton verschieden) zusammensetzt). Für den Dachverband GastroSuisse gibt es fünf verschiedene Beiträge, je nach AHV-Lohnsumme der einzelnen Mitgliederbetriebe. Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne die Kantons- und Verbandsbeiträge bekannt.Wo müssen Verbandsmitglieder die 1. Säule abrechnen?
Das Gesetz bestimmt folgendes:Ein Verbandsmitglied von GastroSuisse muss bei der GastroSocial Ausgleichskasse abrechnen, folglich müssen alle, die bei der GastroSocial Ausgleichskasse abrechnen, Verbandsmitglied sein.
Ausnahmen sind nur bei Doppel-Verbandsmitgliedschaften und im Bereich der Landwirtschaft zulässig.
Bei Fragen oder Unklarheiten helfen die Mitarbeitenden vom Team "Kundenanschlüsse" der GastroSocial Ausgleichskasse unter der Telefonnummer 062 837 71 71 gern.
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