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Antrag

Mit diesem Antrag melden Sie sich an für die Mitgliedschaft
  • bei GastroSuisse
  • in der Kantonalverbände Ihres Betriebsstandortes
  • in der zuständigen Bezirks-Sektion
Eine Mitgliedschaft ist aufgrund der statutarischen Bestimmungen nur auf allen drei Ebenen gleichzeitig möglich.

Mitgliederbeitrag

Sie zahlen bei uns einen Jahresbeitrag, der sich aus dem Beitrag für den Dachverband sowie den Kantons- und Verbandsbeiträgen (je nach Kanton verschieden) zusammensetzt). Für den Dachverband GastroSuisse gibt es fünf verschiedene Beiträge, je nach AHV-Lohnsumme der einzelnen Mitgliederbetriebe. Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne die Kantons- und Verbandsbeiträge bekannt.

Wo müssen Verbandsmitglieder die 1. Säule abrechnen?

Das Gesetz bestimmt folgendes:
Ein Verbandsmitglied von GastroSuisse muss bei der GastroSocial Ausgleichskasse abrechnen, folglich müssen alle, die bei der GastroSocial Ausgleichskasse abrechnen, Verbandsmitglied sein.

Ausnahmen sind nur bei Doppel-Verbandsmitgliedschaften und im Bereich der Landwirtschaft zulässig.

Bei Fragen oder Unklarheiten helfen die Mitarbeitenden vom Team "Kundenanschlüsse" der GastroSocial Ausgleichskasse unter der Telefonnummer 062 837 71 71 gern.
Antrag schicken
Drucken Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn ausgefüllt - mit Ihrer Unterschrift versehen - ein:

GastroSuisse Blumenfeldstrasse 20
8046 Zürich

F 0848 377 112

Bei Fragen:
T 0848 377 111

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