Mehrwertsteuer-Initiative der GastroSuisse
Seit der Einführung der Mehrwertsteuer 1995 wird jede Mahlzeit in einem Restaurant mit dem normalen Satz von 7.6% besteuert. Detailhändler und Take-aways hingegen profitieren bei gastgewerblichen Leistungen vom reduzierten Satz von 2.4%. Diesen staatlich verordneten Wettbewerbsnachteil zu beseitigen ist Gegenstand der laufenden Volksinitiative von GastroSuisse.Mit einem eindrücklichen Aufmarsch von 3'000 Wirten in der Berner Altstadt und auf dem Bundesplatz wurde die Initiative am 19. April 2010 lanciert. In den nächsten 18 Monaten gilt es nun, 100'000 gültige Unterschriften zu sammeln.
Dabei kommt es auf den Einsatz jeder und jedes Einzelnen an. Unterschreiben Sie zusammen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner, motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, überzeugen Sie Ihre Gäste. Sie als Gastwirt haben es in der Hand, einen Schlussstrich unter die MwSt-Diskriminierung zu setzen. Es kommt auf jede einzelne Unterschrift an! Schliesslich muss es auch in Ihrem Interesse sein, dass ihre Gäste nicht mehr länger steuerlich benachteiligt werden!
Damit auch jede Unterschrift zählt, muss vor allem eine Hauptregel unbedingt beachtet werden:
Verwenden Sie pro politische Gemeinde einen eigenen Bogen!
Gäste, die in verschiedenen Gemeinden wohnen, müssen unbedingt auf verschiedenen Bogen unterschreiben. Dies ist aus dem Grund so wichtig, weil die Unterschriftenbögen bei den jeweiligen politischen Gemeinden beglaubigt werden und Unterschriften aus einer anderen Gemeinde ungültig sind.
Weitere Informationen auf: www.schluss-mwst-diskriminierung.ch
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