Passivrauchschutz: Bundesgesetz muss nun umgesetzt werden


GastroSuisse begrüsst das vom Parlament angenommene Passivrauchschutzgesetz. Um den gefundenen sachgerechten Kompromiss wurde hart gerungen. Er ist das Ergebnis einer vierjährigen gesetzesgeberischen Tätigkeit. Die beschlossene Lösung stellt den Passivrauchschutz sicher und nimmt in Ansätzen Rücksicht auf die berechtigten Anliegen des Gastgewerbes. Trotz des gefundenen Kompromisses führt der beschlossene Passivrauchschutz zu massiven Eingriffen in die unternehmerische Freiheit der Gastrounternehmer.

Es gilt nun, das Bundesgesetz umzusetzen und damit den Passivrauchschutz sicher zu stellen. Gleichzeitig verlangen wir aber auch, dass der Bundesrat bei der Ausarbeitung der entsprechenden Verordnung Augenmass behält und insbesondere betreffend der Regelung der Belüftung und des Zeitpunktes für das Inkrafttreten (Übergangsfrist) praxisgerechte Lösungen vorsieht. Analoges gilt auch für die Bestimmungen in den Kantonen.
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