Passivrauchschutz: Bundesgesetz ist seit dem 1.5.2010 in Kraft – Maximalisten auf beiden Seiten geben keine Ruhe!
Das eidgenössische Passivrauchschutzgesetz ist seit dem 1. Mai 2010 in Kraft. Um den Wortlaut dieses Gesetzes wurde hart gerungen. Die heutige Lösung stellt einen sachgerechten Kompromiss dar und ist das Ergebnis einer vierjährigen gesetzesgeberischen Tätigkeit. Die eidgenössische Regelung stellt einerseits den Passivrauchschutz sicher und berücksichtigt andererseits wesentliche Anliegen des Gastgewerbes:In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, darf nicht mehr geraucht werden. Gastgewerbe- und Hotelleriebetriebe haben jedoch die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten, die bedient werden können. Betriebe, die nicht grösser als 80m2 sind, dürfen mit einer Bewilligung als Raucherlokale geführt werden.
Diese Lösung ist ausgewogen, massvoll und sachgerecht. Sie schützt die Nichtraucher und lässt dem Gastgewerbe einen gewissen Spielraum bei der Wahl der Betriebsart. GastroSuisse ist daher der Überzeugung, dass es weder einer Verschärfungen der eidgenössischen Regelung durch weitergehende kantonale Erlasse noch durch die Initiative der Lungenliga bedarf. Ebenso ist aber auch zu berücksichtigen, dass eine freie Wahl des Eigentümers, ob in seinem Lokal geraucht werden darf oder nicht, dem mehrfach geäusserten Willen der Stimmbürger widerspricht und daher keine ernsthafte Alternative darstellt.
Das Streben nach Maximalforderungen ist jedoch hüben und drüben bei der Lungenliga und der "IG freie Schweizer Wirte" im Gange. Die IG "Freie Schweizer Wirte" fordert mit einer Volksinitiative, dass der Eigentümer des Lokals wieder selber bestimmen kann, ob geraucht werden darf oder nicht. Für eine weitere Verschärfung des Rauchverbots kämpft die Lungenliga. Diese will schweizweit keine Raucherlokale und keine bedienten Fumoirs mehr zulassen; ob unbediente Fumoirs noch zulässig sein sollen oder nicht, ist offen.
GastroSuisse steht hinter der heute geltenden Bundeslösung und strebt auf dieser Basis eine national einheitliche Regelung ohne zusätzliche kantonale Verschärfungen an.
GastroSuisse verfolgt deshalb folgende Ziele:
Bekämpfung der Initiative der Lungenliga
National einheitliche Regelung mit der Möglichkeit von
- Bedienten Fumoirs
- Raucherbetrieben unter 80 m2
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