Revision Lebensmittelgesetz
Um was geht es?
Die Botschaft des Bundesrates steht kurz vor der Verabschiedung. Für die gesamte Branche besonders heikel sind folgende Punkte:
Unsere Position
Zweckartikel:
Die Erweiterung des Zweckartikels macht diesen zu einem Gummiartikel par excellence. Praktisch jegliche Information dient der sachkundigen Wahl. So beinhaltet ein sachkundiger Kaufentscheid zum Beispiel offensichtlich auch die Abschätzung des Preis/Leistungsverhältnisses. Auch könnte das BAG auf Basis dieses Zweckartikels ein Zwang zur Einteilung von Lebensmitteln in Gut und Böse ableiten. In einer sozialen Marktwirtschaft ist es aber nicht die Aufgabe des Staates, Produkte nach selbstdefinierten Kriterien zu benoten.
Abschaffung Schweigepflicht Lebensmittelkontrolleure:
Von einer Abschaffung der Schweigepflicht für Lebensmittelkontrolleure ist abzusehen. Es kann nicht sein, dass der Persönlichkeitsschutz überall eine wichtige Rolle spielt, nur nicht im Gastgewerbe. Die allermeisten Beanstandungen sind auch geringfügig und haben direkt nichts mit Hygiene zu tun ("Sprung in der Kachel"). Einen Gastwirt wegen einer kleinen Beanstandung an den öffentlichen Pranger zu stellen, ist unverhältnismässig. Betriebe, in denen es grosse Probleme bei der Hygiene gibt, gehören vielmehr geschlossen.
Die geforderte öffentliche Zurschaustellung kleinster Beanstandungen erinnert nicht nur ans Mittelalter, sie ist auch nicht zielführend. So hat der Zürcher Kantonschemiker Rolf Etter öffentlich klar festgehalten, dass eine Publikation der Prüfresultate für die Hygiene nichts bringe.
GastroSuisse fordert schon seit vielen Jahren, dass der Bundesrat endlich minimale Hygienekenntnisse für das Gastgewerbe erlässt. Die gesetzlichen Kompetenzen dazu hätte er. Diese Untätigkeit ist nicht nachvollziehbar. Das grosse Problem im Hygienebereich sind nämlich Quereinsteiger ohne Fachkenntnisse, die in der ersten Lebensmittelkontrolle "durchfliegen".
Um was geht es?
Die Botschaft des Bundesrates steht kurz vor der Verabschiedung. Für die gesamte Branche besonders heikel sind folgende Punkte:
- Zweckartikel: Der Zweckartikel des Lebensmittelgesetzes soll nach dem Willen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erweitert werden. Neu soll das Gesetz auch noch eine so genannte "sachkundige Wahl" des Konsumenten ermöglichen. Bis anhin fokussierte das Lebensmittelgesetz auf das Wichtige, nämlich den Gesundheitsschutz, den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und den Täuschungsschutz.
- Abschaffung Schweigepflicht Lebensmittelkontrolleure: Durch die Abschaffung der Schweigepflicht von Lebensmittelkontrolleure soll die Veröffentlichung von Prüf¬berichten erzwungen werden. Dies stellt eine klassische "end of pipe" Lösung dar.
Unsere Position
Zweckartikel:
Die Erweiterung des Zweckartikels macht diesen zu einem Gummiartikel par excellence. Praktisch jegliche Information dient der sachkundigen Wahl. So beinhaltet ein sachkundiger Kaufentscheid zum Beispiel offensichtlich auch die Abschätzung des Preis/Leistungsverhältnisses. Auch könnte das BAG auf Basis dieses Zweckartikels ein Zwang zur Einteilung von Lebensmitteln in Gut und Böse ableiten. In einer sozialen Marktwirtschaft ist es aber nicht die Aufgabe des Staates, Produkte nach selbstdefinierten Kriterien zu benoten.
Abschaffung Schweigepflicht Lebensmittelkontrolleure:
Von einer Abschaffung der Schweigepflicht für Lebensmittelkontrolleure ist abzusehen. Es kann nicht sein, dass der Persönlichkeitsschutz überall eine wichtige Rolle spielt, nur nicht im Gastgewerbe. Die allermeisten Beanstandungen sind auch geringfügig und haben direkt nichts mit Hygiene zu tun ("Sprung in der Kachel"). Einen Gastwirt wegen einer kleinen Beanstandung an den öffentlichen Pranger zu stellen, ist unverhältnismässig. Betriebe, in denen es grosse Probleme bei der Hygiene gibt, gehören vielmehr geschlossen.
Die geforderte öffentliche Zurschaustellung kleinster Beanstandungen erinnert nicht nur ans Mittelalter, sie ist auch nicht zielführend. So hat der Zürcher Kantonschemiker Rolf Etter öffentlich klar festgehalten, dass eine Publikation der Prüfresultate für die Hygiene nichts bringe.
GastroSuisse fordert schon seit vielen Jahren, dass der Bundesrat endlich minimale Hygienekenntnisse für das Gastgewerbe erlässt. Die gesetzlichen Kompetenzen dazu hätte er. Diese Untätigkeit ist nicht nachvollziehbar. Das grosse Problem im Hygienebereich sind nämlich Quereinsteiger ohne Fachkenntnisse, die in der ersten Lebensmittelkontrolle "durchfliegen".
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