Unterstützt werden die Anschaffung eines neuen WLANs sowie die Optimierung oder Erweiterung eines bestehenden WLANs.
Damit das Gesuch geprüft werden kann, muss bereits eine Rechnung des WLANs vorliegen. Es können WLAN-Investitionen rückwirkend bis zum Rechnungsdatum 1. Januar 2020 geltend gemacht werden. Es werden nur unterstützungsfähige Kosten ab einem Mindestbetrag von CHF 1'000.- exkl. MWST berücksichtigt.
Unterstützte Betriebe
Unterstützungsfähig sind Hotels, Pensionen, Restaurants mit Beherbergungsangebot und Campingplätze, die
- in den Bergzonen 2, 3, 4 oder im Sömmerungsgebiet liegen,
- weniger als eine 4-Sterne-Klassifikation,
- weniger als 50 Zimmer und
- mindestens ein bis maximal 49 Vollzeitäquivalente haben.
In welcher Bergzone sich Ihr Betrieb befindet, können Sie hier überprüfen.
Ausgeschlossene Betriebe
Kein Anrecht auf Unterstützung besteht unter anderem, wenn
- der Betrieb nur im Winter geöffnet ist.
- der Betrieb eine Gruppenunterkunft, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus ist.
- der Betrieb eine Berghütte im Eigentum einer national tätigen Organisation ist.