Basel-Stadt
Der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten.
Bei der Erhebung von Kontaktdaten gemäss Art. 5 Covid-19-Verordnung besondere Lage hat die Betreiberin bzw. der Betreiber oder die Organisatorin bzw. der Organisator mittels Kontrolle des Identitätsausweises oder anderweitig die Richtigkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten.
Take-Away: seit September 2019 gilt im Kanton Basel-Stadt die Mehrwegpflicht beim Verkauf von Esswaren im öffentlichen Raum. Auch während der Pandemie sind die Betriebe bei Take-Away somit dazu verpflichtet, Mehrweggeschirr anzubieten.
Links
Kontaktvorschlag für Auskünfte zu kantonalen Auflagen:
Infoline 0800 463 666
Gesundheitsdepartement Basel-Stadt:
E-Mail md(at)bs.ch
Arbeitsinspektorat:
Tel. 061 267 88 17 und 061 267 88 20
E-Mail ai.awa(at)bs.ch