Glarus
Der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Eine Umstellung auf Take-away ist ohne zusätzliche Bewilligung möglich.
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Kontaktvorschlag für Auskünfte zu kantonalen Auflagen:
Allgemeine Fragen: 055 645 67 00, hotline(at)gl.ch
Schutzkonzepte: 055 646 66 90, arbeitsinspektorat(at)gl.ch
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