Nidwalden
Der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten.
Nicht bewilligungspflichtig ist die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken über die Gasse (Take-away) und im Zustelldienst. Andernfalls ist eine Bewilligung nötig (Link zum Formular).
Links
Kontaktvorschlag für Auskünfte zu kantonalen Auflagen:
Gesundheitsamt:
Tel. 041 618 76 02
E-Mail gesundheitsamt(at)nw.ch
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