St.Gallen
Der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Betriebe, die ihr Angebot auf Take-away umstellen möchten, wenden sich dafür an ihre Gemeinde.
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Kontaktvorschlag für Auskünfte zu kantonalen Auflagen:
Die politische Gemeinde ist zuständig für den Vollzug betreffend Schutzkonzept. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen Ihre politische Gemeinde (Liste). Alternativ: Kontaktformular Website Kanton St. Gallen
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