Thurgau
Der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Wer über ein Patent / eine Bewilligung für eine gastgewerbliche Tätigkeit verfügt, darf in der
Regel auch Take-Away anbieten. Dies ist jedoch bei der Gemeinde zu melden.
Links
Kontaktvorschlag für Auskünfte zu kantonalen Auflagen:
Hotline Thurgau Coronavirus
Tel. 058 345 34 40
Mo bis Fr 9 bis 17 Uhr; Sa und So 9 bis 12 Uhr
Erstanmeldung
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