Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

GastroSuisse befürwortet die Umsetzung der Motion 20.4738 Ettlin und im Grundsatz den Vernehmlassungsentwurf (VE), der das Anliegen der Motion 20.4738 Ettlin weitgehend umsetzt. Gleichwohl schlagen wir als Arbeitgeberverband einer direktbetroffenen Branche im Sinne einer klaren Formulierung zwei Anpassungen vor (siehe Kapitel IV). Dass der Bundesrat die Motion 20.4738 Ettlin trotz des präsentierten VE zur Nichtumsetzung empfiehlt, ist staatspolitisch höchst fragwürdig. Vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung ist der Bundesrat gehalten, parlamentarische Vorstösse möglichst unverändert umzusetzen. Der Bundesrat begründet seine Empfehlung damit, dass das Ziel der Motion 20.4738 Ettlin gegen Grundprinzipien der Schweizer Rechtsordnung verstosse. Gemeinsam mit weiteren betroffenen Branchen- und Wirtschaftsverbänden liess GastroSuisse diese Argumentation in einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Isabelle Häner überprüfen. Das Rechtsgutachten kommt zum klaren Ergebnis, dass die Argumentation des Bundesrates einer rechtlichen Prüfung nicht standhält und dass der Verordnungsentwurf sowie auch die Motion 20.4738 Ettlin nicht gegen die Grundprinzipien der schweizerischen Rechtsordnung verstossen.