Höhere Mindestlöhne im Gastgewerbe ab 1. April 2018
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden auf den 1. April 2018 bzw. die Sommersaison 2018 um die Teuerung des Jahres 2017 angepasst und damit um 0,5 Prozent angehoben. Das hat das Schiedsgericht L-GAV am 19. März 2018 entschieden.
Die Erhöhungen betreffen ausschliesslich die L-GAV-Mindestlöhne. Sofern die effektiven, heute bezahlten Löhne bereits über den neuen Mindestlöhnen liegen, muss selbstverständlich keine Anpassung erfolgen. Zudem gelten bei befristeten Saisonverträgen bis zum Ende der Wintersaison noch die bisherigen Mindestlöhne.