Bezahlung


Grundsätzlich können sowohl der Betrieb als auch der Gast auf einer Barzahlung bestehen. Dabei müssen schweizerische Umlaufmünzen (maximal 100) sowie Banknoten (unbeschränkt) an Zahlung genommen werden. Die Akzeptanz von Kreditkarten und Lunch-Check-Karten ist nicht zwingend, jedoch vorteilhaft für den Betrieb und kann mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet werden. Wollen Gäste in einem gekennzeichneten Betrieb mit der Kreditkarte oder mit Lunch-Checks bezahlen, so sind diese Zahlungsmittel entgegenzunehmen.

 

Kredit- und Debitkarten

Begleicht ein Gast die Rechnung mit der Kreditkarte, so wird dem Betrieb eine Kommission belastet. Die Höhe der Kommission beträgt einen bestimmten Prozentsatz des bezahlten Betrages. Eine klar kostengünstigere Alternative zu den Kreditkarten sind die Debitkarten (Maestro, PostFinance Card). Bei den Debitkarten wird die Kommission nicht in Prozent des Rechnungsbetrages, sondern als Gebühr pro Transaktion beglichen (z. B. 27 Rappen). Dies bedeutet konkret, dass Debitkarten umso vorteilhafter sind, je höher der Rechnungsbetrag ist. Da die Gäste aber ihren PIN im Terminal eingeben müssen, braucht es für die effiziente Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten de facto ein mobiles Terminal.

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Vergebliche Zahlungsbemühungen

Wird nach mehreren erfolglosen Aufforderungen immer noch nicht einkassiert, können die Gäste ihre Visitenkarte oder Adresse hinterlassen. Damit ermöglichen sie, dass eine Rechnung geschickt werden kann. Weggehen ohne Zahlungsabsicht ist auf Antrag strafbar (Zechprellerei). Die Tatsache, dass trotz mehreren Aufforderungen nicht einkassiert wird, stellt nie einen Verzicht der Unternehmer auf ihr Entgelt dar.

 

Zahlungsschwierigkeiten des Gastes

Die Unternehmer dürfen eine Schuldanerkennung, eventuell sogar Sicherheitsleistung vom Gast verlangen oder Arrest/Retention von Gästeeigentum beim Betreibungsamt beantragen.