Idealtypische Finanzierungsmodelle

Zu den idealtypischen Finanzierungsmodellen gehören Beteiligungen, Darlehen, Subventionen und Mezzanine-Finanzierungsmodelle.

Beteiligungsmodelle:

Kapitalgeber engagieren sich mit eigenem Kapital für ein bestimmtes Finanzierungsobjekt. Innovationspotential besteht hierbei vor allem in der Ausgestaltung der Beziehungen zwischen den Kontraktpartnern und der Kontraktparameter: Es können gleichermassen Kunden, Lieferanten oder auch Intermediäre (bspw. Tour Operators) als Kontraktpartner auftreten. Bei den Kontraktparametern stehen insbesondere die Aspekte Rendite und Liquidität im Vordergrund. Beispielsweise kann das Element ‚Ausschüttung‘ den konkreten Bedürfnissen der Investoren angepasst werden. Anstelle von Barausschüttungen können etwa auch Naturalausschüttungen in Frage kommen. Das Kernproblem von Beteiligungsmodellen im Tourismusbereich liegt darin, dass ein Investor eine solche Beteiligung nur eingehen wird, wenn er sich einen langfristigen Nutzen für seine Beziehung zum Finanzierungsobjekt verspricht. Mit der Beteiligungsfinanzierung schränkt der Kapitalnehmer damit seine strategische und operative Flexibilität ein. Die aus solchen Modellen resultierenden Vor- und Nachteile sind deshalb immer aus einer langfristigen strategischen Optik heraus zu beurteilen.

Darlehensmodelle:

Auch bei der Finanzierung auf Darlehensbasis bietet sich durch entsprechende Variation der Kontraktspezifikationen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktion des Finanzierungsmodells sowohl für den Kapitalgeber als auch für den Kapitalnehmer. Beispiele: Darlehen auf Zero-Coupon-Basis (Zahlung aller Zinsen bei Rückzahlung Darlehen), Substitution des Zinscoupons durch Naturalleistungen, Einbezug von Risikokomponenten, usw.

Mezzanine-Finanzierungsmodelle:

Als Mezzanine-Modelle werden Finanzierungsmodelle bezeichnet, die Elemente der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung miteinander verbinden. Qualifikationsmerkmale dieser Finanzierungsform sind die Nachrangigkeit der zur Verfügung gestellten Mittel, die zeitliche Befristung der Finanzierung sowie die handels- und steuerrechtliche Bevorzugung dieses Quasi-Eigenkapitals gegenüber dem echten Eigenkapital. Beispiele: Darlehen mit bedingtem Eigenkapitalcharakter, Optionsdarlehen, Genussscheine, usw. Mezzanine-Finanzierungen kommen oft bei Grossprojekten oder Restrukturierungen zum Zug.

Subventionsmodelle:

Subventionsmodelle beziehen sich grundsätzlich auf Zuschussfinanzierungen durch staatliche Stellen. Sie basieren in der Regel auf der Erbringung einer Leistung von öffentlichem Interesse durch den Subventionsempfänger. Im Subventionsbereich bieten sich ebenfalls durchaus Möglichkeiten, die Finanzierung des Leistungsauftrages mit der Performance des Leistungserbringers zu verknüpfen: (1) Rückzahlung von Subventionen im Fall, dass eine vordefinierte Mindestperformance überschritten wird (Volumenabhängige Subventionsmodelle oder (2) Bezug von Beiträgen nur, falls eine bestimmte Mindestperformance nicht erreicht wird (allerdings: Moral Hazard Problematik).

Basisaspekte einer Kreditfinanzierung

Für das Verständnis von Finanzkontraktbeziehungen zwischen Kreditnehmern und Banken ist es sinnvoll, sich die Basisaspekte eines Bankkredites - welche letztlich die Höhe der Kreditkosten bestimmen - vor Augen zu halten. Hierzu gehören:

Intermediationsaspekt:

Hierzu gehören verschiedene Funktionen, inkl. Kapitalströme über Raum und Zeit zu transferieren, das Pooling von Mitteln der Anleger sicherzustellen, die anschliessend dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt werden können, die sichere Abwicklung der Zahlungsflüsse, die Steuerung und Umverteilung von Risiken, die Sicherstellung eines effizienten und fairen Pricing oder der Umgang mit den vielfältigen Informationsasymmetrien.

Risikoaspekt: 

Jeder Kredit kann gedanklich in zwei Bestandteile zerlegt werden: einerseits einen risikofreien Transfer von Kapital vom Anleger zum Kreditnehmer, andererseits den Verkauf einer Rückzahlungs- und Zinszahlungsgarantie. Für den Anleger besteht somit ein gewisses Risiko.

Transaktionsaspekt: 

Ein Kreditgeschäft beinhaltet immer auch ein Bündel von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Evaluation, der Freigabe, der Überwachung, dem laufenden Bedienen und der Rückzahlung des Kredites.

Bepreisungsaspekt: 

Der Bepreisungsaspekt beinhaltet die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Eruierung des angemessenen Kreditpreises im Rahmen eines konkreten Finanzkontraktes. Er ist eng verknüpft mit den übrigen Kreditaspekten. Jedes Finanzierungsgeschäft muss für die Bank letztlich ihrem als Ziel vorgegebenen Rendite-/Risikoprofil entsprechen bzw. im Rahmen des gesamten Kreditportfolios einen Beitrag leisten, dieses Profil zu erreichen.

Unterlegungsaspekt: 

Banken sind infolge regulatorischer Rahmenbedingungen gezwungen, jeden Kreditfranken mit einem bestimmten Prozentsatz an Eigenmitteln zu unterlegen. Diese Eigenmittel müssen im Rahmen der Preiskalkulation mit der Zielrendite der Eigenmittel berücksichtigt werden.

Die Ausführungen basieren im Wesentlichen auf der Kurzstudie „Erleichterung des Zugangs kleiner und mittlerer Hotels zu öffentlichen und paraöffentlichen Finanzierungsmitteln - Analyse und Lösungsansätze“ und der dort zitierten Literatur. Die Studie wurde im Auftrag von GastroSuisse von Prof. Dr. Christian Laesser vom Institut für Systemisches Management und Public Governance der Universität St. Gallen durchgeführt.

Finanzierungsquellen bzw. -anbieter

Bankkredite (Darlehensmodell)

Bankkredite stehen grundsätzlich allen offen. Die Banken unterscheiden zwischen

  • kurzfristigen Betriebskrediten zur Finanzierung des Umlaufvermögens und
  • langfristigen Investitionskrediten zur Finanzierung des Anlagevermögens.

Wie hoch die Kredit- oder Darlehenslimite ist und wie viel Zins darauf entrichtet werden muss, hängt im Wesentlichen von der Laufzeit und vom Risiko ab.

Normalerweise steigen die Marktsätze mit zunehmender Laufzeit. Die Bank schlägt auf den Marktzinssatz einen Zuschlag für Risiko-, Eigenkapital- und Betriebskosten sowie die Gewinnmarge. Dieser individuelle Zuschlag (sog. risk adjusted pricing) wird in Basispunkten (1 Basispunkt (Bp) = 0,01%) oder landläufig in Prozenten angegeben. Er hängt primär ab

vom Risiko des Schuldners (Bonitätsrating), welches im Wesentlichen durch das Finanzierungspotential (= DFC oder Barwert der geschätzten FCF der nächsten 5 - 7 Jahre) und deren Nachhaltigkeit (minimale Volatilität und maximale Vorhersehbarkeit) determiniert wird;
von der Kredithöhe;
von den gebotenen Sicherheiten.
Daneben kann auch eine breite und nicht nur das Kreditbegehren betreffende Kundenbeziehung zur Bank eine (konditionenverbessernde) Rolle spielen.

In der Regel liegt der Zuschlag bei guter bis mittlerer Bonität zwischen 50 und 150 Basispunkten. Wer es nicht in die mittlere Risikogruppe schafft (Bonitätsstufe mittel bis gut), hat Schwierigkeiten, einen preislich akzeptablen Kredit zu erhalten. Hier kann eine Bürgschaft als Sicherheit helfen. Doch auch diese ist nicht gratis zu haben, denn der Kreditnehmer zahlt der Bürgschaftsgenossenschaft eine Risikoprämie von beispielsweise 1,25% pro Jahr.

Quelle (angereichert mit eigenen Bemerkungen):
www.kmu.admin.ch

Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (Darlehensmodell)

Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Beherbergungswirtschaft zu erhalten und zu verbessern.

Dazu finanziert sie üblicherweise durch grundpfandgesicherte Darlehen ergänzend und nachrangig zur Bankfinanzierung. Die Höhe der Darlehen beträgt grundsätzlich höchstens 6 Mio. CHF und sollte in der Regel im Bereich von bis zu 40% der Gesamtfinanzierung liegen. Bestimmend ist die Tragbarkeit aller finanziellen Verpflichtungen, wobei die Belehnung höchstens dem zukünftigen, nachhaltigen Ertragswert entsprechen darf, welcher anhand der DCF-Methode ermittelt wird.

Finanzierungsgegenstand sind Erwerb, Neubau, Ersatzneubau oder die Erneuerung von Beherbergungsbetrieben. Dies schliesst alle dazugehörigen konzeptkonformen Grundstücke sowie Bauten und Räumlichkeiten, Installationen und Einrichtungen ein, sofern diese für den Betrieb notwendig und konzeptkonform sind. Dies gilt sowohl für Eigentümer- wie auch für Mietbetriebe und für Investitionen im Rahmen einer Kooperation von Beherbergungsbetrieben.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003 (Stand am 1. Januar 2013) kann die SGH nur in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten finanzieren.

Bei der Beurteilung des Finanzierungsgesuchs stützt sich die SGH auf die üblichen Unterlagen: Businessplan, Finanzplanung für die nächsten 3-5 Jahre, Informationen zur Darlehensnehmerin, zum Darlehensnehmer, und zum Objekt. Die Berechnung der Zinsen richtet sich nach der aktuellen Refinanzierungssituation auf dem Geld- und Kapitalmarkt, dem Risiko sowie der Administrationskosten. Die Rückzahlung eines Darlehens erfolgt in der Regel, abhängig vom Verwendungszweck, innert 12-15, maximal aber 20 Jahren.

Quelle (angereichert mit eigenen Bemerkungen):
www.sgh.ch

Bürgschaftsgenossenschaften (Mezzanine-Modell)

Gewerbeorientierte, entwicklungsfähige KMU können dank dem vom Bund mit Bürgschafts-genossenschaften partnerschaftlich getragenen System des gewerblichen Bürgschaftswesens von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren. Diese Genossenschaften bürgen für Darlehen bei den Banken in Höhe von bis zu CHF 1 Mio. Der Bund sichert ihr Verlustrisiko mit bis zu 65% ab. Zudem übernehmen die Behörden einen Teil ihrer Verwaltungskosten.

Die vier vom Bund unterstützten Bürgschaftsorganisationen unterstützen leistungsfähige KMU bei Neugründungen, Investitionen und Nachfolgeregelungen.

Derzeit gibt es in der Schweiz drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie eine nationale Bürgschaftsorganisation für Frauen:

  • BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU
  • BG OST-SÜD, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU
  • Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA, für Frauen

Cautionnement romand (Bürgschaft Westschweiz)
Quellen (angereichert mit eigenen Bemerkungen): www.kmu.admin.ch

Innotour des SECO (Subventionsmodell)

Innotour ist ein Instrument zur Verbesserung von Struktur und Qualität des Schweizer Tourismus-Angebots. Die Förderung soll dort ansetzen, wo die bedeutendsten Schwächen des touristischen Angebots bestehen und wo durch Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau Wettbewerbsvorteile errungen werden können. Innotour konzentriert die Förderung auf nationaler Ebene. Mit der Einführung des neuen Instruments der Modellvorhaben fördert Innotour auch regionale und lokale Vorhaben mit Modellcharakter für die ganze Schweiz.

Innotour konzentriert die touristische Innovations- und Kooperationsförderung sowie den Wissensaufbau auf der nationalen Ebene. Die wichtigsten Voraussetzungen für erfolgreiche Gesuche sind:

  • Regionale oder lokale Vorhaben müssen den Kriterien von Modellvorhaben des Bundes entsprechen.
  • Die Projektträger finanzieren mindestens 50% des Vorhabens.
  • Einzelbetriebliche Subventionen sind nicht möglich. Es können nur Verbundprojekte von mehreren
  • Unternehmen/Organisationen unterstützt werden. Vorhaben müssen auf überbetrieblicher Ebene geplant und umgesetzt werden.
  • Das Vorhaben muss bereits gestartet sein oder innerhalb von 6 Monaten begonnen werden.
  • Die Vorhaben müssen einen Lösungsbeitrag für die dringenden Bedürfnisse des Schweizer Tourismus leisten (z.B.
  • Kooperationen, die zu Kosteneinsparungen führen).
  • Vorhaben müssen in der Regel einen quantifizierten Nutzen ausweisen.
  • Reine Werbemassnahmen werden nicht unterstützt.
     

Innotour fördert keine einzelbetrieblichen Massnahmen. Investitionsfinanzierung ist deshalb nicht möglich. Gemeinsame Investitionen in Konzepte, Prozesse und dergleichen werden jedoch gefördert und können zur besseren Performance der Betriebe (und damit Finanzierungspotential) beitragen.

Quellen (angereichert mit eigenen Bemerkungen):
www.seco.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (Subventionsmodell)

Bund und Kantone wollen mit dem Gebäudeprogramm den Energieverbrauch im Schweizer Gebäudepark erheblich reduzieren und den CO2-Ausstoss senken.

Das Gebäudeprogramm unterstützt Unternehmen mit Förderbeiträgen, wenn sie den Energieverbrauch oder den CO2-Ausstoss der Liegenschaft vermindern. Gefördert werden bauliche Massnahmen wie

  • die Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • der Ersatz fossiler oder direkt elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder durch den Anschluss an ein Wärmenetz  
  • umfassende energetische Sanierungen oder Sanierungen in grösseren Etappen sowie Neubauten im Minergie-P Standard
    Die Finanzierung des Gebäudeprogramms erfolgt über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und die Kantone.

Die Kantone sind für die Umsetzung des Gebäudeprogramms zuständig. Sie legen auf der Basis des Harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM 2015) individuell fest, welche Massnahmen sie zu welchen Bedingungen fördern. Dadurch können sie ihre Förderangebote gezielt auf ihre Region und ihre finanziellen Möglichkeiten ausrichten.

Sämtliche energietechnischen Investitionen können zu wesentlichen Teilen über dieses Programm cofinanziert werden. Das Programm eignet sich deshalb für KMH relativ gut.

Quelle (angereichert mit eigenen Bemerkungen):
www.dasgebaeudeprogramm.ch

Schweizer Berghilfe (Subventionsmodell)

Die Schweizer Berghilfe ist eine ausschliesslich durch Spenden finanzierte Organisation mit dem Ziel, die Existenzgrundlagen und die Lebensbedingungen im Schweizer Berggebiet zu verbessern.

Die Finanzierungshilfe steht allen privatwirtschaftlichen Projektträgern im Berggebiet offen. Die geförderten Projekte haben eine wirtschaftliche Tätigkeit zum Ziel, die dafür notwendige Investition kann aber nicht aus eigener Kraft getätigt werden. Im Fokus stehen deshalb Klein- und Kleinstunternehmen.

Unterstützt werden primär Projekte mit einer positiven Arbeitsplatzwirkung nach dem «Hilfe zur Selbsthilfe» Prinzip. Die Unterstützung erfolgt in der Form eines A-fonds-perdu Beitrages. In der Regel wird damit die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt, damit grössere Investitionen getätigt werden können. Die Unterstützung erfolgt bedarfsgerecht, aber stets im Sinne einer Restfinanzierung., d.h. subsidiär nachdem Eigen- und Fremdmittel sowie öffentliche Fördergelder ausgeschöpft sind.

Die Initiative für ein Vorhaben muss von den Menschen im Berggebiet selber ausgehen. Sie sind für ihre Projekte verantwortlich und tragen damit das unternehmerische Risiko

Beherbergungsbetrieb mit 4- oder 5-Sterne-Klassifikation oder mehr als 50 Zimmern werden nicht unterstützt.

Quellen (angereichert mit eigenen Bemerkungen):
www.berghilfe.ch
www.regiosuisse.ch/finanzhilfen-fuer-die-regionalentwicklung