Änderung der Chauffeurverordnung (ARV 1)

05. Dezember 2023

In der Schweiz soll der Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ab dem 1. Juli 2026  auf Lieferwagen im grenzüberschreitenden Verkehr ausgeweitet werden. Damit wird die Motion 20.4478 Dittli umgesetzt, worin «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» verlangt werden.

Mit seinem Entscheid, den Geltungsbereich der Chaffeurverordnung (ARV1) nur im grenzüberschreitenden Verkehr auf Lieferwagen ausweiten zu wollen, hat der Bundesrat eine praktikable, ausgewogene Lösung zur Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli gefunden. GastroSuisse begrüsst deshalb den Vernehmlassungsentwurf und lehnt folglich eine Ausweitung des Geltungsbereichs im Binnenverkehr ab. Ebenso befürwortet der Branchenverband die neuen Ausnahmebestimmungen nach Art. 4 Abs. 1 Bst. j und k.