Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Ausnahmen des Verbots gefährlicher Arbeiten für Jugendliche ab 15 Jahren in Programmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung)

14. Juli 2023

Mit der geplanten Änderung der Jugendarbeitsschutzverordnung sollen die Bestimmungen für das Ausführen «gefährlicher» Arbeiten gelockert werden. GastroSuisse hat keine Einwände gegen diese Gesetzesänderung, sieht in der Revision aber eine Chance, Jugendlichen ab 15 Jahren, die in den Ferien arbeiten möchten, die Arbeit im Gastgewerbe zu ermöglichen. Seit 2010 gilt schweizweit ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen wie Büros, Gaststätten oder Schulen. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass Jugendliche nicht dem Passivrauch ausgesetzt werden. Somit sind unter 16-Jährige schon längst nicht mehr diesen gesundheitlichen Gefahren der Arbeit in einem gastgewerblichen Betrieb ausgesetzt. Es ist also höchste Zeit, dass Jugendliche ab 15 Jahren, die gerne in einem Café, Restaurant oder Hotel aushelfen möchten, dies auch können. Angesichts des akuten Fachkräftemangels und unbesetzter Lehrstellen im Gastgewerbe wäre es umso wichtiger, dass Jugendliche früh mit den Berufen der Gastronomie und Hotellerie in Kontakt kommen können, wenn sie sich für die Branche interessieren. Die Ausnahmebestimmung für die Bedienung von Gästen im Gastgewerbe in Art. 5 Abs. 2 ArGV 5 ist demnach zu streichen.