Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln

10. August 2023

Ein Kerngeschäft des Gastgewerbes ist das Verarbeiten und Anbieten von Nahrungsmitteln. Ohne ein entsprechendes Angebot von Nahrungsmitteln wäre das Wirtschaften für einen Grossteil der Betriebe nicht möglich. Wie die Corona-Pandemie vor Augen geführt hat, hängen am Gastgewerbe zahlreiche Existenzen innerhalb und ausserhalb der Branche.

Als Branchenverband unterstützt GastroSuisse die Verordnungsänderung. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit und Folgekosten von Mangellagen leicht unterschätzt werden, und dass eine gute Vorbereitung – wie zum Beispiel die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln, aber auch von medizinischem Schutzmaterial – zentral ist für die Krisenbewältigung. Die Pflichtlagerhaltung trägt zur Sicherheit bei und lohnt sich langfristig ökonomisch.