Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

04. Oktober 2023

In der Schweiz ist der Besuch der Grundschule für alle Kinder zugänglich. Somit haben auch Sans-Papiers das Recht, die obligatorische Schule (Primar- und Sekundarstufe) zu besuchen. Für die Dauer der Berufslehre erhalten sie jedoch nur dann eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie während mindestens 5 Jahren eine Schweizer Schule besucht haben. Diese Mindestdauer soll nun auf 2 Jahre verkürzt werden.

GastroSuisse begrüsst diese Verordnungsänderung, die jugendlichen Sans-Papiers den Einstieg in die Berufslehre erleichtern soll. Eine Berufslehre im Gastgewerbe ist eine wertvolle Investition, die den Betroffenen auch bei einer allfälligen Rückkehr in ihr Herkunftsland wichtige Erfahrungen und Kenntnisse vermittelt. Für Interessierte bietet das Gastgewerbe zudem eine Integrationsvorlehre (RIESCO) oder den Lehrgang PROGRESSO an.