Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung

19. Oktober 2023

Mit einer Erstreckung der Verlustverrechnung auf zehn Jahre können die Betriebe länger von tieferen Gewinnsteuern profitieren und somit ihre Liquidität nach der schwerwiegenden Corona-Pandemie schrittweise wieder aufbauen. GastroSuisse befürwortet die Vorlage des Bundesrates. Die Bezugsperiode von zehn Jahren ist dabei nicht willkürlich gewählt, sondern richtet sich nach der maximalen Frist zur Rückzahlung von Covid-Bürgschaftskrediten. Die Corona-Pandemie hatte zahlreiche gesunde Unternehmen in finanzielle Notlage gebracht. Viele von ihnen kämpfen weiterhin mit der Rückzahlung ihrer Covid-19-Überbrückungskredite und werden diese finanzielle Belastung über die nächsten 8 Jahre spüren. Eine Erstreckung auf zehn Jahren darf entsprechend als moderate und zielgerichtet Massnahme interpretiert werden.