Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren

08. Februar 2024

GastroSuisse unterstützt grundsätzlich die Absicht, bestimmte Quartiere in den Innenstädten durch ein breites Angebot an Einkaufsmöglichkeiten für Touristen attraktiver zu machen. Allerdings haben wir Bedenken gegenüber dem aktuellen Entwurf, der die Sonntagsöffnungszeiten für Geschäfte im Souvenir- oder Luxussegment priorisiert. Unsere Kritik zielt darauf ab, dass die Beschränkung des bundesrätlichen Vorschlags auf bestimmte Arten von Geschäften und Waren sowie auf wenige Grossstädte die gezielte Förderung des Städtetourismus beeinträchtigen und stattdessen zu einer unübersichtlichen Ausnahmeregelung führen könnte.

Die Beschränkung der Ausnahmebestimmung auf Städte mit mehr als 60'000 Einwohnern und Einwohnerinnen würde dazu führen, dass Städte mit hohen Logiernächten, aber geringerer Bevölkerungszahl, von den Vorteilen ausgeschlossen werden. Wir schlagen vor, den Fokus auf ausländische Logiernächte zu legen, um die Bedürfnisse der Touristen angemessen zu berücksichtigen.

In Bezug auf die Arbeitsbedingungen betonen wir die lange Tradition der Sozialpartnerschaft in der Schweiz und sehen eine Einmischung der Politik in diese Partnerschaft mit Sorge. Wir lehnen zusätzliche Kompensationen für Sonntagsarbeit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ab und fordern, dass die Sozialpartner die Arbeitsbedingungen gemäss dem bestehenden Arbeitsrecht aushandeln. Die Dringlichkeit, neue Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen zu machen, wird von uns als nicht gegeben erachtet, und wir schlagen vor, den Art. 25a Abs. 4 VE-ARGV 2 zu streichen.