Revision des Epidemiengesetzes

15. März 2024

Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf (VE) zur Änderung des Epidemiengesetzes genügt leider nicht, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen effektiv und rasch einzudämmen. Wer durch behördliche Massnahmen während einer Epidemie bzw. Pandemie wirtschaftlich massgeblich betroffen ist, soll nicht unverschuldet in eine schwere wirtschaftliche Not geraten und soll entschädigt werden. Leider fehlt im VE eine Entschädigungslösung für kommende Epidemien und bei behördlichen Einschränkungen. Obschon der Bund ein positives Fazit zieht, was die Covid-19-Härtefallhilfen betrifft (siehe Bericht des Bundesrates vom 22. Dezember 2023 und Bericht der EFK «Evaluation der Konzeption und der Wirkung der Covid-19-Härtefallmassnahmen» vom 31. Oktober 2023), verzichtet er im vorgeschlagenen Entwurf auf diese bewährten Massnahmen. 

Eine vorgängige Regelung der Entschädigung verhindert Verzögerungen im Krisenfall und verschafft der Politik den nötigen Handlungsspielraum in der Epidemie. Zweitens schafft sie den notwendigen Anreiz, sich auf ein solches Szenario besser vorzubereiten und das Potenzial von Contact Tracing, Schutzkonzepten und Teststrategien bestmöglich zu nutzen. Eine geregelte Entschädigung  stärkt auch den Rückhalt der Politik und den Zusammenhalt in der Bevölkerung. Sie garantiert, dass die Bevölkerung behördliche Anordnungen zur Bekämpfung einer Epidemie solidarisch mitträgt und umsetzt.