Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV)

08. Februar 2024

GastroSuisse begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, neben der notwendigen Umsetzung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes die Verordnung in verschiedenen Bereichen zu aktualisieren und zu vereinfachen. Insbesondere die Anpassungen im Bereich der Saldosteuersatzmethode sind positiv zu werten, da sie der zunehmenden Leistungsvielfalt gastgewerblicher Betriebe Rechnung tragen.

GastroSuisse schlägt vor, einen Widerruf der Genehmigung für eine jährliche Abrechnung erst durchzusetzen, wenn eine deutliche Herabsetzung der Raten in drei aufeinander folgenden Jahren beantragt wurde, um jungen Unternehmen eine Schonfrist zu gewähren. Der Verband unterstützt die Ausweitung der anwendbaren Saldosteuersätze, lehnt jedoch eine Änderung des Art. 79 Abs. 3 ab. GastroSuisse äussert Bedenken hinsichtlich einer neuen Regelung, wonach bei einem Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur Saldosteuersatzmethode die früher auf dem Zeitwert abgezogene Vorsteuer an die ESTV zurückgegeben werden soll. Dies könnte zu bürokratischem Mehraufwand und zusätzlichen Kosten führen, die von einem solchen Wechsel abschrecken könnten. Der Branchenverband sieht auch die Änderungen des Art. 81 Abs. 5 kritisch, da sie nur bei Immobilieninvestitionen gerechtfertigt erscheinen und die aktuellen Regelungen die KMU-Landschaft besser unterstützen. Zudem betrachtet GastroSuisse die Änderungen des Art. 83 Abs. 1 als unbefriedigend, da sie zu zusätzlichen Kosten und Unsicherheiten bei Übernahmen gastgewerblicher Betriebe führen könnten.