Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

05. Dezember 2023

Seit 2019 zahlen Betriebe mit einem jährlichen mehrwertsteuerpflichtigen Gesamtumsatz bis 500'000 Franken keine Abgabe mehr. Neu soll diese Limite auf 1.2 Millionen Franken Jahresumsatz erhöht werden. 

Die Befreiung weiterer Unternehmen von der Abgabepflicht ist begrüssenswert angesichts der gestiegenen Betriebskosten, die auf die Margen drücken. Rund 10 bis 12 % der Mitglieder von GastroSuisse geben in einer jährlichen Befragung jeweils an, einen Jahresumsatz von 1.1 bis 1.5 Millionen Franken zu erzielen. Weitere 7 bis 8 % der befragten Mitglieder erzielen einen Umsatz von 1.5 bis 2 Millionen Franken. Über 2 Millionen Franken Jahresumsatz erzielen weniger als 10 % der Mitglieder. Diese Verteilung legt nahe, dass der für die Besteuerung massgebende jährliche Mindestumsatz aus gewerblicher Sicht optimalerweise auf 2 Millionen Franken festgelegt werden sollte, um das gesamte Kleingewerbe gleich zu behandeln. GastroSuisse bittet den Bundesrat und das verantwortliche Departement darum, im Rahmen der Teilrevision der RTVV eine Erhöhung des jährlichen Mindestumsatzes auf 2 Millionen Franken zu prüfen.