Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner)

14. September 2022

Vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels im Gastgewerbe ist es wichtig, die Ausbildung der Lernenden zukünftig zu sichern, indem die Betreuung durch die Berufsbildner und Berufsbildnerinnen trotz Kurzarbeit gewährleistet wird. Die geplanten Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sind daher zu begrüssen. Um sicherzustellen, dass auch Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in arbeitgeberähnlicher Position bei der Gesetzesänderung berücksichtigt werden, schlägt GastroSuisse eine Ergänzung von Art. 31 AVIG vor. In Anlehnung an die pa. Iv. Silberschmidt 20.406, fordert der Verband zudem, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Position zukünftig denselben Zugang zur Kurzarbeit erhalten oder die Wahlmöglichkeit gegeben wird, für sich auf ALV Beiträge und entsprechende Versicherungsleistungen zu verzichten.